Zürs 2016

 

Luftfahrtpersonal im Executive-Betrieb
Aufbau des Flugbetriebes. Executive-Piloten.

Zu Beginn schauen wir uns zunächst einmal an, ob und wenn ja, wie hier Unterschiede zu machen sind. Allen gemein sind folgende Punkte:

Erstens geht es hier um Luftfahrtpersonal und als solches unterliegt dieses der PART FCL.

Zweitens unterliegt ein gewerbliches Luftfahrtunternehmen, bei dem dieses Luftfahrtpersonal (Piloten, Flugbegleiter) beschäftigt ist, dem Regulativ der AIR OPS.

Um bei einem gewerblichen Unternehmen fliegen zu können benötigt der Pilot mindestens einen Berufspilotenschein. Hier kommt der PART FCL zur Geltung, welche die Ausstellung und Verlängerung der Lizenz regelt. Letztere ist wiederum nur dann gültig, wenn der Pilot ein Class 1 Medical besitzt, welches in der PART
MEDICAL geregelt ist.

Der Besitz eines gültigen Berufspilotenscheines alleine berechtigt den Piloten jedoch noch nicht, im gewerblichen Flugbetrieb tätig sein zu können. Davor bedarf es noch ergänzender Schulungen, wie z.B. Erste Hilfe, Cold Weather Operation, Dangerous Goods etc. Zusätzlich muss auch noch die Einschulung in die jeweiligen Betriebshandbücher des jeweiligen Unternehmens erfolgen.

Diese Betriebshandbücher setzen sich im Wesentlichen aus vier Manuals zusammen. Diese sind wie folgt:

OM-A Allgemeiner Teil in dem der Betrieb geregelt ist: Organigramm, Treibstoff-Berechnungen, Beladeplan, Ruhezeiten

OM-B ist der flugzeugspezifische Teil: Checklisten, Lage des Emergency Equipments

OM-C in diesem Teil werden Anflüge auf spezielle Flughäfen beschrieben:
Katmandu, Madeira, etc.

OM-D ist der Trainingsteil: wann und wie werden Trainings durchgeführt, Checks am Simulator, Theorietests.

Die Grundlage der oben beschrieben Handbücher liefert die AIR OPS.

Die betriebsspezifischen Punkte OM-A bis D müssen jeweils vorab von der Behörde, (Austro Control) genehmigt werden.

Ein Unternehmen ist jedoch nur dann berechtigt gewerbliche Flüge durchzuführen, wenn es ein gültiges AOC Aircraft Operators Certificate besitzt, welchen einer Beförderungsgenehmigung gleich kommt. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass dieses Unternehmen auch über eine entsprechen Struktur (Organigramm), Manuals
und qualifiziertes Personal verfügt.

Abschließend sei noch zu bemerken, dass seitens der Behörde jedem Unternehmen ein sogenannter POI – Primary Operations Inspector zugewiesen wird, der in regelmäßigen Abständen Audits durchführt, um so die kontinuierliche Sicherheit und Qualität im Flugbetrieb zu gewährleisten.

Capt. Ing. Wolfgang Rebek Zürs 2016

 

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