Der Flugmedizinische Sachverständige

Ein flugmedizinischer Sachverständiger (Aeromedical Examiner – AME) ist ein Arzt, der von der zuständigen Behörde (Österreich: Austro Control GmbH) zur Durchführung flugmedizinischer Tauglichkeitsuntersuchungen und Ausstellung flugmedizinischer Tauglichkeitszeugnisse für Luftfahrtpersonal (Piloten, Flugverkehrsleiter und Flugbegleiter) autorisiert ist.

Flugmedizinische Sachverständige tragen eine wesentliche Rolle zur Sicherheit in der Luftfahrt bei und sind für die physische und psychische Tauglichkeitsbeurteilung verantwortlich. Sie berechtigen einen Piloten, Flugverkehrsleiter oder Flugbegleiter mittels Ausstellung eines entsprechenden flugmedizinischen Tauglichkeitszeugnisses seine mit der Lizenz verbundenen Berechtigungen und Rechte auszuüben.

Die Tätigkeit als flugmedizinischer Sachverständiger erfordert spezielle Kenntnisse über die außerordentlichen Bedingungen, denen der menschliche Organismus während eines Fluges oder im Rahmen der Tätigkeit als Flugverkehrsleiter ausgesetzt ist. Die Voraussetzungen für bzw. Anforderungen an Bewerber bzw. Inhaber eines Zertifikates als autorisierter flugmedizinischer Sachverständiger stehen in der Aircrew Regulation (VO (EU) Nr. 1178/2011, erweitert durch VO (EU) Nr. 290/2012).

 

AUTORISIERUNG ZUM FLUGMEDIZINISCHEN SACHVERSTÄNDIGEN (AEROMEDICAL EXAMINER / AME)

 

ALLGEMEINE VORAUSSETZUNGEN:

  • Qualifikation
  • selbstständige Ausübung des ärztlichen Berufes (gemäß nationalem Recht; Ärztegesetz 1998)
  • Nachweis über laufende ärztliche Fortbildung (gemäß Ärztegesetz 1998 sowie VO (EU) Nr. 1178/2011, erweitert durch VO (EU) Nr. 290/2012)
  • Nachweis einer flugmedizinischen Stelle (Meldung einer Ordination am Standort der geplanten flugmedizinischen Stelle) mit der entsprechende Ausstattung
  • Verfahren und Rahmenbedingungen, um die medizinische Verschwiegenheitsplicht zu gewährleisten

 

VORAUSSETZUNGEN
KLASSE 2:

  • Allgemeine Voraussetzungen (siehe oben)
  • Absolvierung eines Basic Trainings in Flugmedizin

 

RECHTE:

Durchführung flugmedizinischer Untersuchungen und Ausstellung von Tauglichkeitszeugnissen folgender Klassen:

 

Klasse 2 – Erstausstellung, Verlängerung, Erneuerung

LAPL – Erstausstellung, Verlängerung, Erneuerung

Flugbegleiterbescheinigungen (CC) – Erstausstellung, Verlängerung, Erneuerung

 

VORAUSSETZUNGEN
KLASSE 1:

  • Allgemeine Voraussetzungen (siehe oben)
  • Autorisierung zum AME der Klasse 2, mind. 5 Jahre (siehe oben)
  • Absolvierung eines Advanced Trainings in Flugmedizin
  • praktisches Training in einem flugmedizinischen Zentrum (Aeromedical Centre / AeMC)
  • Durchführung von 30 flugmedizinischen Untersuchungen der Klasse 2

 

RECHTE:

Durchführung flugmedizinischer Untersuchungen und Ausstellung von Tauglichkeitszeugnissen folgender Klassen:

 

Klasse 1 – Verlängerung, Erneuerung

Klasse 2 – Erstausstellung, Verlängerung, Erneuerung

Klasse 3 – Verlängerung, Erneuerung

LAPL – Erstausstellung, Verlängerung, Erneuerung

Flugbegleiterbescheinigungen (CC) – Erstausstellung, Verlängerung, Erneuerung

 

 

 

VORAUSSETZUNGEN
VERLÄNGERUNG

  • Berufsberechtigung gemäß Ärztegesetz 1998
  • Auffrischungskurs in Flugmedizin (innerhalb der Autorisierungsperiode)
  • 10 flugmedizinische Untersuchungen pro Autorisierungsjahr
  • Einhaltung der Bedingungen des AME-Zertifikates sowie nationalen Autorisierungsbescheides

 

RECHTE:

Gemäß der jeweiligen Berechtigung (siehe oben)